Was muss ich beim Kauf einer Bestandsfinca beachten

Bevor Sie sich für den Kauf einer Bestandsfinca entschließen, ist es grundlegend wichtig, alle Papiere durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nach einer positiven Prüfung auf 100% Legalität und einer grundlegenden Begutachtung der vorhandenen Bausubstanz kann dann ein Kaufvertrag beim Notar geschlossen werden. Normalerweise geht dem Kaufvertrag beim Notar, ein Optionsvertrag voraus. Somit arbeitet man in Spanien in der Regel mit 2 Verträgen. Einem Vorvertrag (Optionsvertrag), der einem das Recht zum Kauf des Objektes sichert und zum anderen der finale Kaufvertrag beim Notar. Wichtig hier zu wissen, der Notar prüft lediglich, ob eine Schuldlast auf dem Objekt liegt und ob Verkäufer mit der eingetragenen Person im Grundbuch übereinstimmt. Der Notar überprüft keine Legalität!!!! Deshalb immer vor jedem Kauf den Rat eines Rechtsanwaltes hinzuziehen!

Der Vorvertrag (Optionsvertrag) kann privat geschlossen werden und normalerweise zahlen Sie 10% des Kaufpreises direkt an den Verkäufer.

Mein Rat:

Ich empfehle immer die Unterzeichnung eines durch einen Rechtanwalt erstellten, Optionsvertrages. Wie immer bei Verträgen liegt der Teufel manchmal im Detail.  Des Weiteren empfehle ich die Hinterlegung des Optionsgeldes auf ein Notaranderkonto. Dies bietet mehr Sicherheit für Sie und sind somit im klaren Vorteil, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt und Sie das Geld zurückfordern möchten. Das Notaranderkonto kann unproblematisch bei einem Notar gemacht werden. Der finanzielle Einsatz lohnt sich auf jeden Fall, denn ist die Optionszahlung erst mal beim Eigentümerr kann man diese zwar durch einen Anwalt zurückfordern und einklagen, aber einfacher ist es, wenn man im Vorfeld die Verträge so gestaltet, dass kein böses Ende entstehen muss. Sie sparen Zeit, Nerven und Geld!

Ist der Kaufvertrag geschlossen und Sie somit stolzer Immobilienbesitzer auf Mallorca, dann schauen wir, in welchem Umfang die Renovierung beziehungsweise Sanierung stattfinden soll.

Grundsätzlich muss für jede Tätigkeit eine Lizenz beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Diese wird entweder gleich genehmigt und man kann direkt anfangen oder man muss eine gewisse Wartezeit für die Erteilung der Lizenz einkalkulieren. Dies hängt davon ab, ob eine kleine oder eine große Baugenehmigung (zum Beispiel eine Dacherneuerung oder Volumenänderungen) beantragt wird.

Sie brauchen sich damit nicht zu befassen, denn es ist meine Aufgabe Sie hier schnell und unkompliziert zum Ziel zu führen und da bin ich in meinem Element. Kostenvoranschläge vergleichen, Ideenfindung…

Ich werde oft gefragt was mir mehr Spaß macht…neu zu bauen oder ein Bestandsobjekt zu sanieren. Ich finde beides spannend. Eine Sanierung ist immer auch eine Herausforderung und ich liebe es. Beim Sanieren macht es mir Spaß altes und neues zu kombinieren, alte, schöne Details in die Sanierung einzubinden. Die Geschichte von einem Haus zu spüren und diesem wieder neues Leben einzuhauchen.

Beim Neubau ist es der Prozess der Entstehung…vom Wunschplan in die wirkliche Umsetzung und zu sehen, wie Stück für Stück ein Traum wahr wird…

Sie sehen mein Herz schlägt für beides und somit kann es los gehen…

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